Wenn Sie nach einem Klinikaufenthalt eine Anschlussheilbehandlung, auch Anschlussrehabiltation genannt (AR) benötigen, veranlasst dieses in der Regel ein Klinikarzt und ein Sozialarbeiter unterstützt bei der Stellung des Reha-Antrages. Wichtig ist, dass Sie die Rehabilitation unmittelbar nach Entlassung aus dem Krankenhaus, spätestens aber 2 Wochen danach antreten.
Eine weitere Möglichkeit, eine Rehamaßnahme zu beantragen, besteht über den Hausarzt oder einen Facharzt.
Im Rahmen eines Heilverfahrens kann der Arzt ein Formular 61 mit dem Titel „Beratung zu medizinischer Rehabilitation /Prüfung des zuständigen Rehabilationsträgers“ ausfüllen und beim zuständigen Kostenträger (Krankenkasse) bewilligen lassen. (möglichst mit Zusatzantrag zur Wunschklinik)
- Bitte berücksichtigen Sie: Wir haben keine Verträge mit Rentenversicherungsträgern!
Ihre Anmeldung
Anmeldung zur neurologischen und neurochirurgischen Früh-Rehabilitation oder zur neurologischen Beatmungsentwöhnung (Download-Formular)
Anmeldung zur neurologischen Rehabilitation (Download-Formular)