Erläuterungen zu Kosten
Grundsätzlich behandeln wir in der St. Mauritius Therapieklinik gesetzlich und privat versicherte Patienten. Wir rechnen die Kosten der verschiedenen Leistungen in der Regel direkt mit den Krankenversicherungen ab.
Zuzahlungen für gesetzlich Versicherte
Bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
Falls Sie im laufenden Jahr bereits bei einem Klinik- oder Krankhausaufenthalt Zuzahlungen getätigt haben, werden diese bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind vom Eigenanteil befreit.
Wenn Ihr Kind eine Begleitung bei der Reha benötig und Ihre Begleitung als notwendig erachtet wird, übernimmt der Kostenträger in der Regel die Kosten für die Begleitperson.