ENTLASSMANAGEMENT
Um den reibungslosen Übergang von der stationären Behandlung im Krankenhaus oder in unserer Rehabilitationseinrichtung zu Anschlusstherapien sicherzustellen, hat der Gesetzgeber Krankenhäuser und Rehabilitationskliniken dazu verpflichtet, ein Entlassmanagement einzurichten. In der St. Mauritius Therapieklinik werden u.a. folgende Regelungen getroffen:
- Am Anfang des Patientenaufenthaltes werden notwendige Informationen abgefragt
- der Versorgungsbedarf wird vom zuständigen Arzt noch während des Aufenthaltes in der Klinik ermittelt
- Bei entsprechendem Bedarf wird eine lückenlose Weiterbehandlung ermöglicht
- Therapie- und Medikationspläne werden erstellt
- In begrenztem Umfang dürfen unsere zuständigen Ärzte Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel verordnen (auch häusliche Krankenpflege), um den Bedarf für bis zu sieben Tage nach Entlassung zu „überbrücken“
- Bei allen Fragen werden Patienten ausführlich informiert und beraten.
Für alle Fragen die Weiterbehandlung betreffend kann es notwendig sein, dass wir Kontakt mit Ärzten, Therapeuten oder Kranken- sowie Pflegekassen aufnehmen müssen. Hierzu benötigen wir das schriftliche Einverständnis von Ihnen. Das dafür notwendige Formular wird Ihnen im Aufnahmegespräch zur Unterschrift vorgelegt.
Der VKKD arbeitet auf Grundlage des Datenschutzes. Vor der Weitergabe Ihrer Daten an Kranken- oder Pflegekassen sind wir jederzeit verpflichtet, uns schriftlich Ihr persönliches Einverständnis einzuholen.
Wenn Sie Fragen haben, sprechen Sie gerne Ihren behandelnden Arzt an.