Ihr Wunsch- und Wahlrecht
Sie haben als Patient ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Reha-Klinik und können von einem gesetzlich eingeräumten Wunsch- und Wahlrecht gemäß § 8 SGB IX Gebrauch machen. Informieren Sie sich, ob ihre Wunschklinik die medizinischen Voraussetzungen für die Behandlung Ihres Krankheitsbildes erfüllt und teilen Sie diesen Wunsch dem Sozialdienstmitarbeiter frühzeitig mit.
Argumentationshilfen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie auch auf der Seite: www.arbeitskreis-gesundheit.de/reha-beratung/probleme-im-reha-antragsverfahren/wunschklinik
Falls Ihre Krankenkasse die Reha-Maßnahme prinzipiell oder die Klinik ihrer Wahl ablehnt, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einreichen.
Nutzen Sie als Ergänzung zum Antrag auf Durchführung einer stationären medizinischen Rehabilitation unser bereitgestelltes Formular: